RettungshelferIn
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Die Ausbildung zum/r Rettungshelfer*in und daran anschließend zum/r Rettungssanitäter*in ist die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Rettungsdienst. 1977 wurde die Ausbildung erstmals durch den damaligen Bund- Länder- Ausschuss vereinheitlicht, um so eine Vergleichbarkeit der Ausbildung in ganz Deutschland zu erreichen. Der Rettungshelfer wird als Fahrer im Krankentransport eingesetzt. Die Ausbildung ist aber selbstverständlich nicht nur für die Tätigkeit im Krankentransport wichtig, sondern ebenso für eine Tätigkeit in den ehrenamtlichen Katastrophenschutzeinheiten des DRK und den anderen Hilfsorganisationen. Zudem ist sie die grundlegende Ausbildung für die darauf aufbauende Ausbildung zum/r Rettungssanitäter*in.
Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst einen schulischen Anteil von 160 Unterrichtseinheiten an einer unserer Bildungseinrichtungen. Hierbei legen wir großen Wert auf eine erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung mit einem großen Anteil an aktivierenden Unterrichtsmethoden. Während dieses schulischen Anteils lernen Sie nicht nur theoretische, sondern auch viele praktische Inhalte, die Sie auf eine spätere Tätigkeit als Rettungshelfer*in vorbereiten. Angelehnt an die Ausbildung zum/r Notfallsanitäter*in lernen Sie dasselbe strukturierte Vorgehen, sodass Sie später im Einsatz bei der Patientenversorgung optimal mitarbeiten können. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf dem Erkennen von unterschiedlichen Krankheitsbildern und lebensbedrohlichen Zuständen, dem eigenständigen Einleiten von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, der Assistenz bei der weiteren Versorgung und weiteren wichtigen Grundlagen wie Hygiene, Recht und Dokumentation. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine praktische Prüfung inkl. Fachgespräch am Ende nachgewiesen. An den schulischen Anteil schließt sich ein 80-stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache an. Mit diesem Nachweis kann dann das Rettungshelferzeugnis beantragt werden. Mit diesem sind Sie in Baden- Württemberg qualifiziert für eine Tätigkeit als Fahrer*in im Krankentransport und als Helfer*in im Katastrophenschutz.
Mit der Seminaranmeldung ist keine Vermittlung des notwendigen Praktikums verbunden. Bitte klären Sie vor Seminarbeginn direkt mit einer Rettungswache ab, wo Sie das benötigte Praktikum absolvieren können.
Sie möchten nach der Ausbildung zum Rettungshelfer den Rettungssanitäter Abschlusslehrgang besuchen? Mit der Seminaranmeldung ist keine Vermittlung der notwendigen Praktika auf einer Rettungswache und/oder einem Krankenhaus verbunden. Die Praktika müssen vor Seminarbeginn des Rettungssanitäter Abschlusslehrgangs absolviert werden.
Neben den bereits geleisteten 80 Stunden Praktikum auf einer Lehrrettungswache müssen noch zusätzliche 80 Stunden erbracht werden, sodass Sie insgesamt 160 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache nachweisen können. Zudem sind 80 Stunden Klinikpraktikum erforderlich. Nach Ableisten der Praktika können sie am 120-stündigen Rettungssanitäter- Aufbaulehrgang teilnehmen.
Wer die Ausbildung absolvieren möchte muss gesundheitlich geeignet für eine Tätigkeit im Rettungsdienst/Katastrophenschutz sein und einen Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung nachweisen. Das Mindestalter zu Ausbildungsbeginn liegt bei 17 Jahren, Für die Absolvierung der RS Prüfung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Bitte beachten Sie, dass für die Tätigkeit im Krankentransport ein gültiger Führerschein mind. Der Klasse B vorhanden sein muss.