Sanitätsdienst
Kerstin Woydt
Telefon 07445 8512-584
k.woydt@drk-ls.de
Die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst qualifiziert Einsatzkräfte im Deutschen Roten Kreuz, erste notfallmedizinische Maßnahmen bei verschiedenen Notfällen ergreifen zu können. Sie baut auf die Erste-Hilfe-Ausbildung auf und versetzt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage, den Betroffenen/Verletzen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erstzuversorgen. Die Sanitätsausbildung an sich findet auf Kreisverbandsebene statt, die Ausbilderinnen und Ausbilder hierfür werden durch die DRK Landesschule qualifiziert und fortgebildet.
Die Ausbilderqualifikation und -fortbildung bietet erfahrenen Einsatzkräften die Möglichkeit, entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten an angehende Sanitäterinnen und Sanitäter weiterzugeben.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung zur Ausbildungskraft im Bereich Sanitätsdienst ist in jedem Fall
- die erfolgreich abgeschlossene Sanitätsausbildung mit bestandener Prüfung,
- eine mindestens einjährige aktive Mitwirkung im Sanitätsdienst oder in einem vergleichbaren Bereich einer anderen Rotkreuz-Gemeinschaft,
- Mitwirkung an mindestens einer Sanitätsausbildung als Anleitende/Anleitender, nicht länger als 24 Monate vor Lehrgangsbeginn,
- eine gültige Lehrberechtigung für das Erste-Hilfe-Programm oder die Einsatzkräftegrundausbildung Sanitätsdienst, alternativ Nachweis des Seminars für „Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung“ oder einer vergleichbaren / höherwertigen didaktischen Qualifikation sowie Besuch eines Rotkreuzkurses Erste Hilfe bzw. einer gleichwertigen Ausbildung einer anderen Hilfsorganisation nicht länger als zwölf Monate vor Lehrgangsbeginn.
Abhängig von der individuellen Vorqualifikation gelten angepasste Voraussetzungen:
- Notfallsanitäterinnen/-sanitäter, Rettungsassistentinnen/-assistenten und in der notfall- oder intensivmedizinischen Versorgung tätige Ärztinnen/Ärzte mit jeweils aktuellem Fortbildungsstand müssen keinen Rotkreuzkurs Erste Hilfe und keine Mitwirkung im Sanitätsdienst nachweisen.
- Lehrerinnen/Lehrer, die die Sanitätsausbildung ausschließlich im Rahmen des Schulsanitätsdienstes in ihrer Schule durchführen werden, müssen ihre didaktische Qualifikation nachweisen, der Nachweis über den Sanitätsdienst muss jedoch nicht erbracht werden, da die Beteiligung am Schulsanitätsdienst als Mitwirkung im Sanitätsdienst anerkannt wird.
- Praxisanleiter im Rettungsdienst können nach einer Hospitation an einer Sanitätsausbildung mit dem Ziel, den vorgegebenen handlungsorientierten Ansatz und das theoriearme, induktive Vorgehen beim Erarbeiten neuer Lerninhalte kennenzulernen, sowie einer Einweisung in die Lehrunterlage und das Unterrichtskonzept als Sanitätsausbildende anerkannt werden.
Alle Voraussetzungen sind vor dem Besuch der Ausbilderqualifikation zu erfüllen und müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Die Ausbilderqualifizierung findet an zwei Wochenenden oder einer Lehrgangswoche an der DRK Landesschule statt. Die TeilnehmerInnen erhalten eine Einweisung in die Lehrunterlage sowie wichtige Hinweise zur Unterrichtsgestaltung.
Nach der Ausbilderqualifizierung werden durch die DRK Landesschule fachspezifische Fortbildungen angeboten, durch welche die Lehrberechtigung fortlaufend verlängert werden kann.